Im öffentlichen Raum treffen Hunde auf eine aufregende Welt voller intensiver Gerüche, fremder Menschen, lauter Autos und anderer Umwelteinflüsse. Das kann die Synapsen der Vierbeiner ganz schön überfordern und dafür sorgen, dass sie sich anders verhalten als zu Hause. Auch Wälder und Parks sind spannende Orte, die durch das Rascheln von Eichhörnchen in den Bäumen und das Singen verschiedener Vogelarten zum Erlebnispark werden. Damit für die Sicherheit anderer sowie für die Sicherheit von Hund und Halter gesorgt ist, herrscht deswegen an vielen Orten Leinenpflicht.

Wann gilt eine Leinenpflicht für Hunde?

In Deutschland variieren die Regelungen zur Leinenpflicht von Bundesland zu Bundesland, sodass es schwer zu sagen ist, wann und wo Hunde angeleint werden müssen. Es gibt jedoch einige Plätze, an denen fast überall ein Leinenzwang besteht. In der Regel sollten Halter ihren Hund an belebten Orten auch ohne Verpflichtung an die Leine legen. Das schützt nicht nur andere, sondern auch den Hund. Der kann sich schließlich in einem unvorhergesehenen Moment erschrecken und auf die Straße rennen.  

Während der alljährlichen Brut- und Setzzeit herrscht in manchen Ländern eine allgemeine Leinenpflicht. Das ist in Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und im Saarland der Fall. In den anderen Bundesländern sollten Hundehalter während dieser Zeit besondere Aufmerksamkeit walten lassen oder ihren Hund nach eigenem Ermessen anleinen.

Tipp für Hundehalter: Eine Leine mit Doppelkarabiner lässt sich einfach um die Schulter legen, sodassdie Hände frei bleiben. Das kann zum Beispiel beim Joggen sehr praktisch sein. Damit sich auch der Hund wohlfühlen kann, empfehlen wir unser Longwalk-Geschirr. Das ist für ältere und jüngere Hunde gleichermaßen geeignet.

Wo gibt es eine Leinenpflicht?

Auch wenn die Regelungen so verschieden sind, gibt es ein paar Orte, an denen eigentlich fast immer eine Leinenpflicht herrscht:

  • Öffentliche Verkehrsmittel: In Bussen und Bahnen ist der Platz oft so begrenzt, dass Hunde unweigerlich in direkten Kontakt mit fremden Menschen oder anderen Tieren kommen. Deswegen sind sie hier aus Sicherheitsgründen vielerorts verpflichtend an der Leine zu führen. Kleinere Rassen können auch in einer Transportbox befördert werden.
  • Öffentliche Veranstaltungen: Auf Volksfesten, bei Karnevalszügen oder auf Märkten herrscht ein reges Treiben, das den Hund schnell überfordern kann. Üblicherweise wird dort eine Leinenpflicht verhängt.
  • Fußgängerzonen: In vielen Bundesländern ist es so geregelt, dass Hunde an belebten Orten an der Leine geführt werden müssen. In der Fußgängerzone oder auf großen Plätzen kann es also durchaus eine Leinenpflicht geben.
  • Friedhöfe: Auf Friedhöfen sollten Hunde allein aus Respektgründen nicht frei herumlaufen dürfen. Am Eingang weist meist schon ein Schild auf die Leinenpflicht hin. Viele Besucher nehmen es damit aber locker und führen den Hund an der langen Leine mit. Aus diesem Grund hat die Stadt Bielefeld in der Vergangenheit bereits darauf hingewiesen, dass Hunde nur an der kurzen Leine auf Friedhöfe im Stadtgebiet dürfen.
  • Wald: Hier sind die Bundesländer sehr verschiedener Meinung. In manchen herrscht im Wald absolute Leinenpflicht, in anderen dürfen die Hunde auf den Waldwegen freilaufen. Allerdings sind Hundehalter dafür verantwortlich, darauf zu achten, dass der Hund in Rufweite bleibt und keine Wildtiere anfällt.

Nicht immer ist die Leinenpflicht ausgezeichnet. Hundehalter sollten die Bestimmungen in ihrem Bundesland kennen und sich außerdem bewusst sein, dass es nur ein paar Kilometer weiter ganz anders aussehen kann. Wer einen Urlaub in einem anderen Bundesland plant oder Familie dort besuchen möchte, sollte sich vorab gründlich über die Regelungen vor Ort informieren. Nähere Informationen können dem jeweiligen Landeshundegesetz (LHundG) entnommen werden.

Hier herrscht keine Leinenpflicht

Auch wenn die Leine den Hund und seine Umgebung schützt, muss er sich zwischendurch so richtig auspowern können. Deswegen sollten Hundehalter darauf achten, auch immer Orte aufzusuchen, wo kein Leinenzwang gilt. In vielen städtischen Grünanlagen gibt es ausgewiesene Hundefreilaufflächen. Auch an manchen Seen in Deutschland befinden sich größere Auslaufzonen. Dort darf die Leine abgenommen werden und der Hund kann herumtoben und sich nah am Wasser vergnügen. Hundespielplätze von privaten Anbietern auf einem eingezäunten Gelände sind eine weitere Option. Hier können die Tiere außerdem Bekanntschaft mit Artgenossen machen. Dafür muss aber meist Eintritt gezahlt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Leinenpflicht und Leinenzwang?

Einen Unterschied zwischen Leinenpflicht und Leinenzwang gibt es nicht. Mit dem Begriff ist jeweils das Gleiche gemeint: Hunde müssen in bestimmten Gebieten an der Leine geführt werden. Außerdem gibt es einige Hunderassen, die in Deutschland als potenziell gefährlicher als andere eingestuft werden. Sie sind im öffentlichen Raum jederzeit anzuleinen. Eine Ausnahme stellen lediglich Hundewiesen dar. Allerdings muss das Tier dort zumindest einen Maulkorb tragen. Zu den Listenhunden gehören diese Rassen:

  • Bullterrier
  • Pitbull Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • American Staffordshire Bullterrier

Welche Konsequenzen kann es bei Nichtbeachtung der Leinenpflicht geben?

Wer wissentlich oder unwissentlich gegen die Leinenpflicht verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen. Wie hoch das ausfällt, kann sehr unterschiedlich sein. Maximal sind 50.000 Euro Strafe möglich. Üblicherweise zahlen Hundehalter aber deutlich geringer Beträge, wenn Sie einmal mit einem frei laufenden Hund in einem Gebiet mit Leinenzwang erwischt werden.