Das Angebot der großen Online-Plattformen hat den stationären Handel in den letzten Jahren erheblich benachteiligt, was Julius-K9 mit den Möglichkeiten des Gesetzes zu regulieren versucht. Der Einzelhandel war nicht nur billigen Nachahmerprodukten, sondern auch einem unüberschaubaren Informations- und Rabatt-Wirrwarr hilflos ausgeliefert. Julius-K9 hat nicht nur sein Sortiment so umgestellt, dass ab 2024 auch andere Produkte als die der großen Online-Plattformen in den Ladenregalen stehen dürfen. Auch Produkte, die bereits seit Jahren auf dem Markt sind, haben sich in Bezug auf den Vertrieb auf Online-Plattformen verändert.
Die bestehenden Rechtsvorschriften und die Praxis sehen beispielsweise vor, dass Hersteller und Markeninhaber beschließen können, dass ihre Produkte beim Verkauf auf Online-Plattformen einen Aufkleber tragen müssen, der die Echtheit bescheinigt. Darüber hinaus schreibt Julius-K9 die Qualität der Verpackung vor und verbietet aufs Schärfste das Hochladen von Produktdatenblättern, Bedienungsanleitungen und Fotos, die nicht vom Hersteller oder Markeninhaber an den Verkäufer des Produkts ausgegeben wurden.
Julius-K9 fordert daher alle Vertriebspartner, die auf Online-Marktplätzen (Amazon, eBay, etc.) verkaufen, auf, sich unverzüglich mit dem Markeninhaber und Hersteller Julius-K9 in Verbindung zu setzen, um ordnungsgemäße und erfolgreiche Vertriebsbedingungen herzustellen.